Wer zu schnell gefahren ist und einen Bußgeldbescheid bekommt, darf Einsicht in die zugrunde liegenden Messdaten nehmen. Verweigert die Behörde den Zugang, so ist das Recht der Betroffenen auf ein faires Verfahren verletzt, hat der VerfGH Baden-Württemberg entschieden.
Mehr lesenEine Telemarketing-Betreiberin hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass die BNetzA in einer Pressemitteilung darüber berichtete, einen Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen erlassen zu haben. Durch die namentliche Nennung der Betreiberin werde deren Berufsfreiheit verletzt, so das VG Köln.
Mehr lesenDem Betroffenen eines Bußgeldverfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung darf die Einsicht in Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts nicht verwehrt werden. Ansonsten sei das Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden.
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