Wenn Klatschreporter Prominente zu sehr in ihrem Privatleben überwachen, kann das ganz schön nach hinten losgehen: Klagen die Betroffenen dagegen, kann sich die Zeitung vor Gericht kaum mehr wehren, wie aus einem Urteil des LG Berlin II hervorgeht.
Mehr lesenDie Betreiberin des deutschen Angebots eines russischen Fernsehsenders hat gegen eine deutsche Boulevardzeitung keinen Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erachtete insbesondere die Aussage in einem Artikel der Zeitung, wonach sich der Fernsehsender an Spionage-Aktivitäten auf deutschem Boden beteilige, angesichts des Gesamtzusammenhangs als zulässige Meinungsäußerung.
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