Montag, 8.1.2024
Grauer Star: Gesetzliche Krankenkasse muss OP im Auslandsurlaub nicht bezahlen
Die gesetzliche Krankenkasse muss eine Augen-OP, die während eines Auslandsurlaubs zur Behandlung eines grauen Stars durchgeführt wird, nicht bezahlen. Laut LSG Niedersachsen-Bremen kann eine solche Operation nicht als Notfallbehandlung eingestuft werden. Mehr lesen