Sterben muss jeder mal: Bestattungsvorsorge mindert die Steuer nicht
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind keine außergewöhnlichen Belastungen, entschied das FG Münster. Wer vorsorgt, handelt freiwillig – eine sittliche Pflicht wie bei Angehörigen besteht laut Gericht nicht.
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