Im Streit um die Besetzung ihres Vorstandes hat die Jakobus-Stiftung vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Niederlage erlitten. Die entsprechende Beanstandung durch die Stiftungsaufsicht sei rechtmäßig und daher vollziehbar, also trotz des Widerspruchs der Stiftung zu beachten. Dass es sich bei der Stiftung um eine Familienstiftung handele, sei irrelevant. Die Stiftungsaufsicht dürfe auch hier einschreiten, etwa wenn der Bestand der Stiftung gefährdet sei. Dies sei hier der Fall.
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