Auf Krankengeld entfallende Beiträge zur Rentenversicherung nicht absetzbar
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können nicht steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
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