Die Linke sieht dadurch ihr Recht auf Chancengleichheit im Parteienwettbewerb verletzt. Der "Spiegel" berichtete zuerst darüber. Die Antragsschrift an das Gericht in Karlsruhe liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor.
Der Bundesregierung und den einzelnen Ministern sei es verboten, Amtsressourcen einzusetzen, um gezielt auf die öffentliche Wahrnehmung und damit auch auf den Parteienwettbewerb einzuwirken, begründet die Linke ihren Schritt in dem Schreiben an das Verfassungsgericht. Andernfalls käme es zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für diejenigen Parteien, die selbst keine Amtsträger stellten und damit auch keine Zugriffsmöglichkeiten auf staatliche Ressourcen besäßen.
Die Linke hat sich immer wieder gegen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ausgesprochen und fordert eine Abschaffung, um, wie sie selbst argumentiert, größere staatliche Investitionen zu ermöglichen, etwa bei der Infrastruktur. Die FDP setzt sich hingegen für die Schuldenbremse ein.
Lindner hatte zu den Anzeigen am 5. Juni in der ARD-Sendung "Maischberger" gesagt, es handele sich um eine Erinnerung daran, dass genau vor 15 Jahren die Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen worden sei. Er sprach von einem "Beitrag zur politischen Bildung", der darauf aufmerksam mache, "dass die Schuldenbremse unsere Versicherung für Generationengerechtigkeit ist".