Linke zieht gegen Lind­ner vor Ver­fas­sungs­ge­richt

Die Linke klagt vor dem BVerfG gegen Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lind­ner (FDP). Grund sind zwei Zei­tungs­an­zei­gen mit Wer­bung für die Schul­den­brem­se im Wert von knapp 38.000 Euro, die das Mi­nis­te­ri­um im Mai und Juni vor der Eu­ro­pa­wahl ge­schal­tet hatte.

Die Linke sieht da­durch ihr Recht auf Chan­cen­gleich­heit im Par­tei­en­wett­be­werb ver­letzt. Der "Spie­gel" be­rich­te­te zu­erst dar­über. Die An­trags­schrift an das Ge­richt in Karls­ru­he liegt auch der Deut­schen Pres­se-Agen­tur vor.

Der Bun­des­re­gie­rung und den ein­zel­nen Mi­nis­tern sei es ver­bo­ten, Amts­res­sour­cen ein­zu­set­zen, um ge­zielt auf die öf­fent­li­che Wahr­neh­mung und damit auch auf den Par­tei­en­wett­be­werb ein­zu­wir­ken, be­grün­det die Linke ihren Schritt in dem Schrei­ben an das Ver­fas­sungs­ge­richt. An­dern­falls käme es zu einem er­heb­li­chen Wett­be­werbs­nach­teil für die­je­ni­gen Par­tei­en, die selbst keine Amts­trä­ger stell­ten und damit auch keine Zu­griffs­mög­lich­kei­ten auf staat­li­che Res­sour­cen be­sä­ßen.

Die Linke hat sich immer wie­der gegen die im Grund­ge­setz ver­an­ker­te Schul­den­brem­se aus­ge­spro­chen und for­dert eine Ab­schaf­fung, um, wie sie selbst ar­gu­men­tiert, grö­ße­re staat­li­che In­ves­ti­tio­nen zu er­mög­li­chen, etwa bei der In­fra­struk­tur. Die FDP setzt sich hin­ge­gen für die Schul­den­brem­se ein.

Lind­ner hatte zu den An­zei­gen am 5. Juni in der ARD-Sen­dung "Maisch­ber­ger" ge­sagt, es han­de­le sich um eine Er­in­ne­rung daran, dass genau vor 15 Jah­ren die Schul­den­brem­se ins Grund­ge­setz auf­ge­nom­men wor­den sei. Er sprach von einem "Bei­trag zur po­li­ti­schen Bil­dung", der dar­auf auf­merk­sam mache, "dass die Schul­den­brem­se un­se­re Ver­si­che­rung für Ge­ne­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit ist".

Redaktion beck-aktuell, ew, 23. August 2024 (dpa).

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