Lindner bringt Steuerentlastungen und Reform der Steuerklassen auf den Weg

Steuerklassen werden reformiert, der Grund- und Kinderfreibetrag ebenso erhöht wie das Kindergeld. Die Änderungen, mit denen der Bundesfinanzminister die Steuerzahler entlasten will, sind zahlreich.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bringt milliardenschwere steuerliche Entlastungen auf den Weg. Geplant ist  auch eine Reform der Steuerklassen. Das geht aus dem Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 hervor, das der dpa vorliegt. Das Finanzministerium leitete die Ressortabstimmung ein.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass statt der Steuerklassen 3 und 5 künftig das sogenannte Faktorverfahren in Steuerklasse 4 genutzt werden soll. Dieses sei einfach und unbürokratisch anwendbar und schaffe mehr Fairness. Mit dem Faktorverfahren werde die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt, heißt es im Gesetzentwurf.

Höherer Grundfreibetrag, höherer Kinderfreibetrag

Der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkommensteuer soll ab Januar 2025 um 300 Euro auf dann 12.084 Euro steigen. Lindner hatte zudem angekündigt, dass der Grundfreibetrag noch in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen soll. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Steuer an. Für das Jahr 2026 ist eine Anhebung

um 252 Euro auf 12.336 Euro geplant. Zudem soll der Steuertarif angepasst werden, um die "kalte Progression" auszugleichen - damit soll verhindert werden, dass Lohnzuwächse von höheren Steuersätzen "aufgefressen" werden.

Der steuerliche Kinderfreibetrag soll für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro angehoben werden. Die Zahlen zum Grund- und Kinderfreibetrag können sich im Herbst nach Vorlage des Progressionsberichts noch ändern.

Mit dem Gesetzentwurf soll außerdem die Einigung in der Bundesregierung zur Erhöhung des Kindergelds umgesetzt werden. Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind im Monat angehoben werden. Ab 2026 soll im Einkommensteuergesetz verankert werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.

Redaktion beck-aktuell, mam, 11. Juli 2024 (dpa).