Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtung
Wie die Kanzlei mitteilte, erwarb die Klägerin das Fahrzeug im Mai 2016 zu einem Kaufpreis von 81.125,03 Euro brutto. Mit Schreiben vom 22.12.2017 habe die Porsche Deutschland GmbH über die Erforderlichkeit der Umprogrammierung der Motorsteuerung informiert. Am 22.01.2018 habe das Kraftfahrt-Bundesamt mitgeteilt, dass eine überwachte Rückrufaktion zur Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Porsche Cayenne Diesel der Baujahre 2014 bis 2017 erfolgen werde.
LG: Vorsätzliche sittenwidrig Schädigung
Das LG habe seine Entscheidung damit begründet, dass Porsche und Audi die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hätten. Aufgrund der die Beklagten treffenden Darlegungslast zu den Details der Manipulation gehe das Gericht davon aus, dass ein verfassungsmäßiger Vertreter der Beklagten Kenntnis von der Manipulation gehabt haben muss.