LG Wuppertal: Widerrufsbelehrung in Autokreditvertrag der Hyundai Capital Bank Europe fehlerhaft

Das Landgericht Wuppertal hat nach Mitteilung der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig mit Urteil vom 31.07.2019 (Az.: 3 O 22/19) erstmals die Fehlerhaftigkeit eines Autokreditvertrages der Hyundai Capital Bank Europe bestätigt. Der Vertrag habe wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung auch noch nach einem Jahr widerrufen werden können, so das LG.

Autokreditvertrag mit Hyundai Capital Bank widerrufen

Nach Mitteilung der Kanzlei schloss der Kläger im Oktober 2017 mit der Hyundai Capital Bank einen Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten zur Finanzierung des Kaufs eines Hyundai i40. Der entsprechende Autokreditvertrag sei dabei von einem Autohaus aus Wuppertal vermittelt worden. Den Widerruf des Autokreditvertrages habe der Kläger erst ein Jahr nach Vertragsschluss im Oktober 2018 erklärt.

LG: Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht verfristet

Das LG hat laut Kanzlei entschieden, dass der Widerruf fristgerecht und wirksam erfolgte. Die beklagte Hyundai Bank habe den Kläger fehlerhaft über das Bestehen seines Widerrufsrechts belehrt. Der Vertrag beinhalte insbesondere fehlerhafte Ausführungen zur Verbrauchereigenschaft. Diese Falschinformation sei geeignet, einen durchschnittlichen, verständigen Darlehensnehmer vom Widerruf seines Darlehensvertrages abzuhalten und lasse ihn über die Reichweite seines Widerrufsrechts im Unklaren. Aufgrund des wirksam erklärten Widerrufs habe der Kläger einen Anspruch auf Erstattung der monatlich erbrachten Zahlungen und der an die Beklagte geleisteten Anzahlung. Den finanzierten Pkw könne der Kläger im Gegenzug an die Bank zurückgeben.

"Widerrufsjoker"

Wie Dr. Lehnen & Sinnig schreibt, hätten bisher mehrere Gerichte insbesondere die Fehlerhaftigkeit und damit die Möglichkeit des Widerrufs von Finanzierungsverträgen der Volkswagen Bank und deren Marken VW, Audi, Seat und Skoda, der Mercedes Bank, der BMW Bank oder Sixt Leasing bestätigt. Nun habe das LG Wuppertal mit seinem Urteil erstmals auch die Fehlerhaftigkeit eines Autokreditvertrages der Hyundai Capital Bank Europe anerkannt. Verbrauchern, die aktuell vom Dieselskandal oder den bereits in Kraft getretenen oder kurzfristig drohenden Dieselfahrverboten betroffen seien, könnten somit ihr finanziertes oder geleastes Fahrzeug an die Bank zurückzugeben, ohne den wirtschaftlichen Schaden oder das Risiko des vorherrschenden Preisverfalls auf dem Gebrauchtwagenmarkt selbst tragen zu müssen, erläutert Rechtsanwalt Lehnen.

LG Wuppertal, Urteil vom 31.07.2019 - 3 O 22/19

Redaktion beck-aktuell, 13. August 2019.

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