Sieben Teilnehmer und Helfer der sogenannten Scharia-Polizei sind vom Wuppertaler Landgericht schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt worden. Den Angeklagten wurde ein Verstoß gegen das Uniformverbot oder Beihilfe dazu vorgeworfen. Das Gericht verhängte am 27.05.2019 Strafen zwischen 300 und 1.800 Euro gegen die Männer im Alter von 27 bis 37 Jahren.
Bezug zu Scharia-Polizei bewusst hergestellt
Ihre Aktion sei geeignet gewesen, einen "suggestiv-militanten Effekt" zu erzielen, so das Gericht. Die Männer seien sich dessen bewusst gewesen. Sie hätten den Bezug zur Scharia-Polizei bewusst hergestellt, einer aus dem Nahen Osten bekannten militanten Gruppierung, die Gewalttaten ausübt. Vor fünf Jahren waren Islamisten unangemeldet und in Warnwesten mit dem Aufdruck "Shariah Police" nachts durch Wuppertal gezogen. Das hatte bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt. Der Prozess war als Neuauflage vom Bundesgerichtshof angeordnet worden, der die Freisprüche der ersten Entscheidung in erster Instanz aufgehoben hatte.
LG Wuppertal, Urteil vom 27.05.2019
Redaktion beck-aktuell, 27. Mai 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Auslegung und Anwendung des versammlungsrechtlichen Uniformverbots - Sharia Police, NJW 2018, 1893 (m. Anm. Fickenscher)
LG Wuppertal, Sharia Police, BeckRS 2016, 110798
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BGH hebt Freisprüche im Fall "Sharia Police" auf, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.01.2018, becklink 2008775
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