Anwalt wegen unzulänglicher Datenschutzerklärung abgemahnt
Laut "heise online" ging es um die Abmahnung eines Rechtsanwalts, der auf seiner Website eine nur sieben Zeilen umfassende Datenschutzerklärung vorgehalten habe, in der verschiedene nach der DSGVO erforderliche Angaben gefehlt hätten, etwa Angaben zu dem Verantwortlichen, zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten und zur zuständigen Aufsichtsbehörde. Das LG habe angenommen, dass es sich bei den DSGVO-Verstößen um Verletzungen des Wettbewerbsrechts (§ 3a UWG) handelt, die daher durch einen Mitbewerber abgemahnt werden könnten.