"Es ist enttäuschend, weil sich der Richter nur sehr oberflächlich mit unseren Argumenten auseinandergesetzt hat", sagte Polsters Anwalt Manfred Ainedter der Deutschen Presse-Agentur. Er und sein Mandant würden nun überlegen, ob sie Berufung einlegen, sagte er.
Polster geht es um bislang als inoffiziell gewertete Partien in Liechtenstein 1984, in Tunesien 1987 und in Marokko 1988. Der Richter kam zu dem Schluss, es sei ausschließlich Sache des Österreichischen Fußballbundes (ÖFB), welche Spiele er in die Länderspielstatistik aufnimmt, wie die Nachrichtenagentur APA berichtete. Polster habe nicht nachweisen können, dass er benachteiligt wurde.
Polster erzielte in den drei Partien insgesamt drei Tore. Damals wurden vom ÖFB nur sechs Spiele pro Jahr als offizielle Länderspiele gewertet. Polsters offizielle Statistik ohne die umstrittenen Spiele und Tore weist 95 Länderspiele mit 44 Treffern aus. Damit ist der frühere Bundesliga-Profi Rekordtorschütze Österreichs vor Marko Arnautovic.