Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist vom Landgericht Verden wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. In dem Berufungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft zuvor zweieinhalb Jahre Haft gefordert, wie die Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung der 88-Jährigen wollte einen Freispruch. Das Urteil vom 29.08.2017 ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum Oberlandesgericht möglich.
Angeklagte stellte bereits mehrfach Holocaust in Abrede
Haverbeck hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Verden vom vergangenen November eingelegt. Damals war sie wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Hintergrund des damaligen Urteils waren mehrere Beiträge Haverbecks in der in Verden herausgegebenen Zeitschrift “Stimme des Reiches“. Darin stellte sie den Holocaust in Abrede. Mehrfach betonte sie, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei, sondern ein Arbeitslager. Das Landgericht Verden sah nun Volksverhetzung in acht Fällen als bewiesen an.
Verteidiger plädierten auf Recht zur freien Meinungsäußerung
Haverbeck wurde schon mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt. Nach ihrer Ansicht wurden im Konzentrationslager Auschwitz keine Menschen vergast. Aus Sicht der Verteidigung sind ihre Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.
Redaktion beck-aktuell, 29. August 2017 (dpa).
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Schroeder, Die Strafvorschriften der Bundesrepublik Deutschland gegen den Nationalsozialismus, JA 2010, 1
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