Die Sicherheitsvorkehrungen würden vom Gericht verfahrensspezifisch angeordnet und fortlaufend überprüft, sagte ein Sprecher des LG Verden vor Beginn des zweiten Verhandlungstages am Dienstag in Celle. Dagegen könne jederzeit rechtlich vorgegangen werden. "Das ist bislang noch nicht geschehen."
In einem Statement zur Prozesseröffnung hatte Klette, der der dritten Generation der linksterroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) zugerechnet wird, eine "wirre und hysterische Sicherheitsvorkehrung" für den Prozess kritisiert. Aus Sicherheitsgründen wird zunächst nicht in Verden, sondern im Staatsschutzsaal des OLG Celle verhandelt. Die Verteidigung argumentierte, gegen die 66-Jährige sei kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich: Allein das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen weise Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und damit einer Vorverurteilung Klettes auf, kritisierten auch ihre Rechtsanwälte.
Das Verfahren habe in Celle vor allem aus Platzgründen begonnen, sagte der Gerichtssprecher. Es habe in Verden keinen ausreichend großen Saal gegeben, dieser sei aber erfolgreich "organisiert" worden und befinde sich im Umbau. Er gehe davon aus, dass ab Ende Mai, spätestens im Laufe des Juni in Verden verhandelt werde.
Der Prozess hatte unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen begonnen, zahlreiche Einsatzkräfte sicherten das OLG Celle ab. Vor den Eingängen standen Justizbeamte und Polizisten mit Maschinenpistolen, Klette selbst saß mit ihren Verteidigern hinter einer Glasscheibe.
Klette vor mehr als einem Jahr festgenommen
Die Staatsanwaltschaft wirft Klette vor, mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg (56) und Ernst-Volker Staub (70) Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen zu haben. Dabei sollen sie mehr als 2,7 Millionen Euro für ihr Leben im Untergrund erbeutet haben.
Polizisten nahmen die Angeklagte vor mehr als einem Jahr in Berlin fest, ihre mutmaßlichen Komplizen sind weiter auf der Flucht. Im Prozess geht es um versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub. Wegen drei RAF-Taten besteht auch ein Haftbefehl der Bundesanwaltschaft gegen die gebürtige Karlsruherin, unter anderem wegen versuchten Mordes. Diese Vorwürfe sind aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens vor dem LG.