Lebenslang für Soldaten wegen Dreifach-Mordes

Ein Bundeswehrsoldat tötete im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme) ein dreijähriges Mädchen, zwei Frauen und einen Mann aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau. Nun ist er verurteilt worden. Sein Beruf spielte bei den Taten eine Rolle.

Nach der Mordserie mit insgesamt vier Toten ist der angeklagte Bundeswehrsoldat zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das LG Verden sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige drei Erwachsene ermordet und ein Kind fahrlässig getötet hat. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der Deutsche hatte sich vor Gericht umfassend zu den Taten geäußert. "Die Taten sind nach sittlicher Anschauung verachtenswert", sagte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk. 

Dem Urteil zufolge erschoss der Mann in der Nacht zum 1. März 2024 in zwei Häusern vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau: den 30 Jahre alten neuen Lebensgefährten der Frau, dessen 55 Jahre alte Mutter und die 33 Jahre alte beste Freundin seiner Frau, die ihre dreijährige Tochter unter einer Decke in den Armen hielt. Vor Gericht hatte der Mann ausgesagt, dass er das Kind nicht mit Absicht erschossen habe, sondern das Mädchen unter der Decke nicht gesehen habe.

Überhaupt habe der Angeklagte "schonungslos offen" von seinen Taten und seinen Motiven gesprochen. "Er hat nichts beschönigt und nichts versteckt", betonte Stronczyk. Die Ehefrau habe sich von dem Angeklagten getrennt, sie habe ihn auch aus dem Haus werfen wollen. Die beste Freundin seiner Frau habe sie bei ihrem "Rosenkrieg" unterstützt, der Angeklagte habe sie daher als Bedrohung für seine Ehe wahrgenommen.

Angeklagter fürchtete um seine berufliche Existenz

Der Plan für die Tötungsdelikte kam ins Rollen, als der neue Partner seiner Frau Anzeige erstattete, weil er sich von dem Ehemann bedroht fühlte. Der Angeklagte hatte ihn zuvor seines Hauses verwiesen. Nach der Anzeige habe der 33-Jährige Angst gehabt, seine berufliche Existenz und das Sorgerecht für seinen Sohn zu verlieren. "Der Angeklagte hatte das Gefühl, man wolle ihn vernichten", sagte der Vorsitzende Richter. Deshalb habe er einen sogenannten "Mitnahmesuizid" geplant. Dass er sich doch nicht selbst tötete, habe daran gelegen, dass ein Freund ihn nach den Taten telefonisch davon abgebracht habe.

Im Vorfeld der Taten habe der Angeklagte diese akribisch geplant. Unter anderem habe er sich eine Axt gekauft, mit denen er sich Zugang zu den Häusern verschaffte. Für sein Gewehr habe er mehrere hundert Patronen besorgt sowie eine Taschenlampe, die er auf der Waffe befestigte, "damit er seine Ziele besser sehen konnte", so Stronczyk.

Im "Kampfanzug" sei er schließlich vorgegangen wie bei einem Häuserkampf, so wie er es bei der Bundeswehr gelernt habe. "Rein, suchen, vernichten, fertig." Mit diesen Worten hatte der Soldat vor Gericht selbst seine Vorgehensweise beschrieben. "Ich habe mich gefühlt, als wäre ich im Einsatz", hatte der Fallschirmjäger ausgesagt. Nach den Worten des Richters schoss er ohne zu zögern mehrfach auf seine Opfer.

Bei den Taten habe abgrundtiefer Hass eine Rolle gespielt, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gesagt. Seine schwangere Frau habe er verschont, weil sie die Mutter seines Sohnes und seines ungeborenen Kindes sei, hatte der Angeklagte gesagt.

Nach der Tat stellte sich der Soldat

Wenige Stunden nach der Tat stellte sich der Soldat vor einer Kaserne in Rotenburg (Wümme). Ein Polizist sagte vor Gericht aus, dass ihm der Mann wie ein "eiskalter Killer" vorgekommen sei. Auch vor Gericht zeigte der Angeklagte keine Emotionen, bei den Hinterbliebenen entschuldigte er sich bis zuletzt nicht. Nach zwei Auslandseinsätzen bei der Bundeswehr sei der Angeklagte abgestumpft, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. So wie Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatte zwar auch die Verteidigung in ihrem Plädoyer lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung wollte jedoch nicht, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Sie kündigte an, Revision einzulegen.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hielten die Aussage, der Soldat habe das Kind nicht bemerkt, für glaubwürdig und werteten diese Tat nicht als Mord, sondern als fahrlässige Tötung. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und verurteilte den Mann wegen Mordes in drei Fällen und in einem Fall wegen fahrlässiger Tötung.

LG Verden, Urteil vom 28.02.2025 - 1 Ks 107/24

Redaktion beck-aktuell, bw, 28. Februar 2025 (dpa).

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