Messerangriff von Illerkirchberg: Lebenslange Haft für Angeklagten

Im Fall des Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg, bei dem ein Mädchen starb, ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm stellte heute zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zweitem Mädchen gelingt die Flucht

Ein 27-jähriger Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, hatte im Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.

Staatsanwalt: Spontaner Tötungsentschluss

Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann am Tag der Tat Reisedokumente für eine Eheschließung in Äthiopien beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises mit einem Messer erzwingen. Laut Anklage liefen die beiden Mädchen genau in dem Moment an dem Haus des Mannes vorbei, als dieser mit dem Messer auf die Straße kam. In der Annahme, dass die Schülerinnen das Messer gesehen hätten, habe er spontan beschlossen, sie zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Freundinnen die Polizei rufen und so seinen Plan durchkreuzen (Az.: 3 Ks 42 Js 27310/22).

LG Ulm, Urteil vom 04.07.2023 - 3 Ks 42 Js 27310/22

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 4. Juli 2023 (dpa).