Der Pflichtteilsverzichtvertrag sei - anders als von der Klägerseite behauptet - weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig, teilte das Gericht in Ulm in seiner Entscheidung mit. Die Richterin ließ das Argument der Kläger nicht gelten, dass diese den Vertrag nicht ausreichend lange im Voraus bekommen hätten. Ihnen sei bekannt gewesen, dass es einen Beurkundungstermin geben und der Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben werden sollte. Außerdem ging die Kammer davon aus, dass die bereits erwachsenen Adoptierten die Tragweite ihres Verzichts abschätzen konnten.
Auch von einer seelischen Zwangslage, wie die Kläger behauptet hätten, habe sich die Kammer nicht überzeugen können, sagte die Richterin. Ebenso wenig gehe die Kammer davon aus, dass die Adoptierten finanziell abhängig gewesen seien. Den Streitwert setzte das Landgericht nach Angaben einer Sprecherin auf den gesetzlichen Höchstwert von 30 Millionen Euro fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Begonnen hatte die Verhandlung im Mai. Schon beim Prozessauftakt war die Kammer in ihrer vorläufigen Rechtsauffassung nicht davon ausgegangen, dass der Vertrag nichtig ist. Damals waren die drei Adoptivkinder, die das Ehepaar Müller 2015 im Rahmen einer Erwachsenenadoption adoptiert hatte, und Müllers Frau anwesend. Müller selbst war nicht erschienen. Bei der Urteilsverkündung waren weder die drei Adoptierten noch das Ehepaar Müller und die jeweiligen Anwälte anwesend.
Anwalt der Adoptivkinder strebt Berufung an
"Das Urteil des Landgerichts Ulm belegt, dass alle Vorwürfe der Kläger gegen das Ehepaar Müller falsch sind", sagte Anton Steiner, Anwalt des Ehepaars Müller, nach der Urteilsverkündung. Bei dem Pflichtteilsverzicht handele es sich um einen normalen Vorgang, wie er bei Erwachsenenadoptionen üblich sei. "Der Versuch, dies mit fadenscheinigen Argumenten anzugreifen, ist gescheitert", sagte Steiner.
"Das Urteil ist unhaltbar und verstößt offenkundig gegen das Gesetz", sagte dagegen Maximilian Ott, Anwalt der Adoptierten, nach der Urteilsverkündung. "Selbstverständlich werden wir daher in Berufung gehen und weiter für Gerechtigkeit kämpfen." Voraussetzung sei jedoch, dass sich ein Finanzier für die zweite Instanz finde. "Denn die Kosten können meine Mandanten nicht aufbringen."
Eine Konzernsprecherin der Drogeriekette betonte nach der Urteilsverkündung, dass der Termin keinen Bezug zum Handelskonzern Müller habe.