LG Tübingen: Gefängnisstrafen wegen Polizisten-Tricks

Für Betrugsfälle mit dem Falsche-Polizisten-Trick müssen drei Männer ins Gefängnis. Richter am Landgericht Tübingen verurteilten das Trio am 08.01.2018 wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie Beihilfe zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren sowie zwei Jahren und sechs Monaten. Zwei weitere Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen (Az.: 1 KLs 42 Js 11065/17).

Über 100.000 Euro erbeutet: Fünf Jahre für Haupttäter

Die Männer zwischen 22 und 33 Jahren haben gestanden, sich bei fünf Opfern in Bayern und Baden-Württemberg als Polizisten ausgegeben und mehr als 100.000 Euro Bargeld erbeutet zu haben. Das Gericht verurteilte den 29 Jahre alten Kopf der Bande zu fünf Jahren Haft. Sein Bruder soll sich von der Türkei aus am Telefon bei den Opfern als Polizist vorgestellt und geschildert haben, das Vermögen der Angerufenen sei in Gefahr. Kollegen von ihm würden es abholen – das organisierte der 29-Jährige mit seiner Bande.

Betrugsopfer gehen fast leer aus

Der 31 Jahre alte Abholer des Geldes muss vier Jahre ins Gefängnis, ein Aufpasser (33) an den Tatorten für zwei Jahre und sechs Monate. Damit blieb das Gericht leicht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die beraubten älteren Damen werden einen Großteil ihres Geldes nicht wieder bekommen. Bisher hat lediglich der Kopf der Bande 30.000 Euro zur Wiedergutmachung bereitgestellt. Der Anrufer agierte von der Türkei aus und wurde inzwischen in Marokko festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Tübingen betreibt ein Auslieferungsverfahren.

LG Tübingen - 1 KLs 42 Js 11065/17

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2018 (dpa).

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