Die Eltern der vor drei Jahren im oberbayerischen Aschau ums Leben gekommenen Hanna ziehen sich aus dem Prozess um den Tod ihrer Tochter zurück. "Ich habe dem LG Traunstein soeben schriftsätzlich mitgeteilt, dass sich meine Mandanten mit sofortiger Wirkung dem Verfahren nicht mehr als Nebenkläger anschließen", heißt es in einer Mitteilung ihres Anwalts Walter Holderle, über die zuvor die Passauer Neue Presse berichtet hatte.
Bei Gericht sei der Rückzug der Nebenkläger zunächst noch nicht aktenkundig geworden, sagte Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger auf Anfrage. Begründet wird die Entscheidung unter anderem mit der Verfahrensführung der zuständigen Kammer des LG Traunstein.
Hannas Eltern glauben nicht mehr an Aufklärung
"Die Strafkammer hat die Verhandlungsführung nahezu vollständig der Verteidigung überlassen", schreibt Holderle. "Die Verteidigung nutzt diesen Umstand nicht nur zu einer unerträglichen Selbstdarstellungsinszenierung, sondern lässt auch keine Gelegenheit aus, Polizei, Staatsanwaltschaft sowie die vormals entscheidende Strafkammer zu diskreditieren."
Die Eltern hätten sich von der gerichtlichen Aufarbeitung "Aufklärung über die Umstände des Todes ihrer Tochter Hanna" versprochen. Aber: "Ein so geführtes Strafverfahren wird nicht die dringend erforderliche und von meinen Mandanten erwartete Sachaufklärung herbeiführen. Für die Eltern von Hanna gibt es deshalb keinen Grund mehr, als Beteiligte in einem solchen Verfahren mitzuwirken."
Verteidigung verteidigt sich
Die Verteidigung kritisierte in einer eigenen Presseerklärung Holderles Vorgehen*. Bei Zweifeln an der Prozessführung der Kammer sei ein Befangenheitsantrag das richtige Mittel, keine "abseitigen Anschuldigungen an die Medien". Ihre Kritik an Polizei, Staatsanwaltschaft und der früheren Kammer hält die Verteidigung für gerechtfertigt. Gerade der gestrige Prozesstag habe gezeigt, "dass die Polizei weiterhin hinter dem Rücken der Verteidigung – und sogar des Gerichts und der Staatsanwaltschaft – agiert", erklärten die Verteidiger Regina Rick und Yves Georg.
Der Prozess um den Tod der jungen Studentin im Jahr 2022 war erst vor anderthalb Wochen neu aufgerollt worden. Das LG Traunstein verhandelt aus Platzgründen im AG Laufen. Vor Gericht steht ein junger Mann, der 2024 nach einem Indizienprozess für den Mord an Hanna verurteilt worden war, inzwischen aber wieder auf freiem Fuß ist.
Der BGH hatte das Urteil wegen Befangenheit der Vorsitzenden Richterin aufgehoben und weil es danach auch noch Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen gab, wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten im Sommer dieses Jahres aufgehoben. Die Verteidigung um Anwältin Regina Rick, die die bisherige Verhandlung vor allem für eine Abrechnung mit der Richterin des ersten Verfahrens nutzte, geht von einem Unfall aus und davon, dass Hanna auf dem Heimweg aus der Diskothek "Eiskeller" ohne Fremdeinwirkung in einen Bach stürzte und ertrank.
(* Der Artikel wurde um die Darstellung der Verteidigung ergänzt, 10.10.2025, 15:51h, jvh)


