LG Traunstein: Mehrjährige Haft für Brandanschläge auf Asylbewerberunterkunft

Nach Brandanschlägen auf eine Asylbewerberunterkunft hat das Landgericht im bayerischen Traunstein zwei junge Männer zu Haftstrafen von jeweils drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sprach die 21 und 24 Jahre alten Männer am 30.11.2018 der versuchten schweren Brandstiftung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Der Jüngere, der eine Jugendstrafe erhielt, hatte zudem unerlaubt eine manipulierte Schreckschusspistole und ein Gewehr besessen.

Zwei Anschläge ohne Verletzte

Noch bevor sie ihre Brandsätze schleuderten, hatten die beiden im Februar 2018 ein schwarzes Hakenkreuz an die Wand der Flüchtlingsunterkunft in Nußdorf am Inn gesprüht. Mitte März 2018 warfen sie dann zwei Molotowcocktails auf das Gebäude, in dem 31 Menschen lebten – 25 von ihnen waren zur Tatzeit im Haus. Allerdings kam es nicht zu einem Brand, niemand wurde verletzt. Anfang April 2018 kehrten die beiden erneut zurück. Dieses Mal schossen sie durch ein Metallrohr einen aus Feuerwerkskörpern gebastelten Sprengsatz auf das Haus, der laut Anklage mit lautem Knall und blauem Feuerschein explodierte. Auch dieses Mal ging der Anschlag glimpflich aus – niemand kam zu Schaden.

Ausländerfeindliche und menschenverachtende Motivation

Das Gericht wertete gegen die Angeklagten die ausländerfeindliche, menschenverachtende und rassistische Motivation für die Taten strafschärfend. Es berücksichtigte aber die Geständnisse der beiden zu deren Gunsten.

LG Traunstein, Urteil vom 30.11.2018

Redaktion beck-aktuell, 3. Dezember 2018 (dpa).

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