Im Prozess um den Tod von 13 Flüchtlingen auf dem Mittelmeer hat das Landgericht Traunstein am 11.08.2017 drei Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte bekam vier Jahre Haft, der Bootsführer zweieinhalb Jahre. Den dritten einschlägig vorbestraften Angeklagten, der als eine Art Vermittler wirkte, verurteilte das Gericht unter Einbeziehung der früheren Strafe zu zwei Jahren auf Bewährung.
Zusammenstoß kostete 13 Menschenleben
Die Schleuserfahrten hatten vom türkischen Izmir über das Mittelmeer nach Griechenland geführt. Bei einer der Passagen im September 2015 stieß das völlig überladene und unbeleuchtete Schlauchboot mit den Flüchtlingen kurz vor der Insel Lesbos nachts mit einem Frachter zusammen. 13 Menschen starben, zwei Kinder werden bis heute vermisst.
Hauptangeklagter vermittelte lebensgefährliche Bootsfahrten
Der Hauptangeklagte soll laut Anklage syrische Landsleute in der Türkei angesprochen und die lebensgefährlichen Bootsfahrten vermittelt haben. Der Bootsführer war selbst ein Flüchtling, der für die Übernahme des Ruders umsonst mitfahren konnte. Der dritte hielt Kontakt zu Familienangehörigen von Flüchtlingen in Deutschland.
LG Traunstein, Urteil vom 11.08.2017
Redaktion beck-aktuell, 11. August 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Bausback/Radek, Härtere Strafen für Schleuser?, DRiZ 2015, 342
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