Das Landgericht Stuttgart hat in einem sogenannten Dieselverfahren gegen die Porsche AG beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der EuGH soll unter anderem zur Auslegung des Begriffs "Abschalteinrichtung" in Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Stellung beziehen sowie zu Fragen der Zulässigkeit temperaturabhängiger Emissionsminderungsstrategien nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Beschluss vom 13.03.2020, Az.: 3 O 31/20).
In Ausgangsverfahren Rückabwicklung eines Cayenne-Kaufs streitig
In dem der Vorlageentscheidung zugrunde liegenden Verfahren begehrt die Klagepartei von der Porsche AG die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Porsche Cayenne Diesel Tiptronic, den diese im Mai 2012 erworben hat. Die Klage stützt sich auf deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen.
LG Stuttgart, Beschluss vom 13.03.2020 - 3 O 31/20
Redaktion beck-aktuell, 16. März 2020.
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Den Volltext der LG-Entscheidung finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten der baden-württembergischen Justiz.
Aus der Datenbank beck-online
OLG München, Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug mit Dieselmotor, BeckRS 2020, 657
OLG Koblenz, Anspruch des Käufers gegen den Hersteller auf Rückabwicklung des Kaufvertrags bei Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung, VersR 2020, 307