LG Stuttgart: Widerrufsbelehrung in älterem Darlehensvertrag der DSL Bank fehlerhaft

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 13.09.2017 festgestellt, dass eine Standard-Widerrufsbelehrung der DSL Bank aus einem Darlehensvertrag vom 18.01.2007 einen schwerwiegenden Fehler aufweist (Az.: 21 O 10/17). Dies teilte die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte mit. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung habe dazu geführt, dass die Kläger ihr Widerrufsrecht nach über acht Jahren noch wirksam ausüben konnten.

Hahn: Weiterer Fehler vom LG nicht thematisiert

"Wir wollten argumentativ eigentlich noch auf einen weiteren Fehler hinaus, der der DSL Bank ebenfalls unterlaufen war", so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. Auf diesen Fehler hätte das Urteil nach seiner Einschätzung ebenfalls gestützt werden können. Hier habe das LG offensichtlich nicht "rangewollt" und das Urteil auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung gestützt. "Es ist in der bundesdeutschen Bevölkerung kaum bekannt, dass auch Immobiliendarlehen, die vor dem 11.06.2010 geschlossen wurden, noch immer rechtswirksam widerrufen werden können. Voraussetzung hierfür sei, dass ein Vertragsschluss ohne Filialbesuch erfolgte. Diese Konstellation betreffe nicht nur die DSL Bank, sondern auch die ING-DiBa AG, so Hahn. Anwaltlich zu prüfen sei sodann, ob die Bank dem Kunden alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erteilt hat. Daran fehlt es laut Hahn fast immer.

LG Stuttgart, Urteil vom 13.09.2017 - 21 O 10/17

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2017.

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