Lebenslang mehr als 27 Jahre nach der Tat

Weit mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Gewalttat an einer Frau in Sindelfingen ist ein mittlerweile 72-Jähirger ein zweites Mal wegen derselben Tat zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Mehrere Monate nach Beginn der aufsehenerregenden Wiederaufnahme des Verfahrens sprach ihn das Landgericht Stuttgart ein weiteres Mal schuldig, 1995 eine Frau angegriffen und mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben.

BGH hob erstes Urteil auf

Im Juli 2021 hatte ihn eine andere Kammer des LG bereits in dem Fall zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Allerdings hatte der BGH das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht ausreichend bewiesen gewertet und das Urteil aufgehoben. Zweifel an der Schuld des Mannes gab es zuvor zwar keine. Das LG hätte die Tat aber auch als Totschlag werten können. Dann wäre das Verbrechen verjährt und der Rentner ein freier Mann gewesen.

Mord verjährt nicht

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Nebenklage hatte zudem dafür plädiert, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Verteidigung hatte sich hingegen für einen Freispruch aus Mangel an Beweisen ausgesprochen und für den Fall des Totsschlags auf die Verjährung hingewiesen. Der Angeklagte war schon im Jahr 2007 in einem anderen Fall vom LG Würzburg wegen Totschlags an einer Anhalterin aus Obersontheim (Kreis Schwäbisch Hall) verurteilt worden - auch damals erst im zweiten Anlauf nach einem Freispruch im ersten Prozess.

LG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2023 - 19 Ks 114 Js 38181/00

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2023 (dpa).

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