Das Landgericht Stuttgart hat nach einer Mitteilung der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte den Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes-Benz Bank wegen unzureichender Vertragsangaben noch dreieinhalb Jahre nach Vertragsschluss für wirksam erachtet und die Bank zur Rückabwicklung von Kredit- und Kaufvertrag verpflichtet.
LG: Angaben zu Art und Weise der Verzugszinssatzanpassung unzureichend
Laut Hahn Rechtsanwälte hatte der Kläger im August 2017 mit der Mercedes-Benz Bank AG einen Darlehensvertrag über einen Nettodarlehensbetrag von 17.000 Euro zur Teilfinanzierung eines Mercedes CLA 200 geschlossen. Mit Schreiben vom 29.01.2021 habe der Kläger den Widerruf erklärt. Das LG habe entschieden, dass der Kläger sein Widerrufsrecht durch dieses Schreiben wirksam ausgeübt habe. Die im Vertrag enthaltenen Angaben zur Art und Weise der Anpassung des Verzugszinssatzes seien nicht ausreichend.
LG Stuttgart, Urteil vom 10.03.2022 - 12 O 18/22
Redaktion beck-aktuell, 18. März 2022.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Widerruf von verbundenen Kreditverträgen bei fehlenden Pflichtangaben, NJW 2022, 40
OLG Stuttgart, Pflichtangaben, Wertersatz, Händlerverkaufspreis, Umsatzsteuer, BeckRS 2021, 39566
Aus dem Nachrichtenarchiv
EuGH entscheidet über notwendige Bestandteile von Finanzierungskreditverträgen, Meldung vom 10.09.2021, becklink 2020866