LG Stuttgart: Konto bei Entgelt für Bankkarte nicht gebührenfrei

Die Wettbewerbszentrale hat erneut einen Erfolg gegen aus ihrer Sicht irreführende Werbung einer Bank erzielt. Das Landgericht Stuttgart untersagte es der Sparda-Bank Baden-Württemberg, ein Girokonto als "gebührenfrei" zu bezeichnen, wie das Gericht am 08.03.2018 auf Anfrage mitteilte. Kunden mussten seit 2017 zunächst zehn Euro zahlen, um eine Bankkarte zu bekommen und so das Konto vollumfänglich nutzen zu können. Die Werbung mit dem Begriff "gebührenfrei" sei irreführend, befand das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Urteil vom 19.02.2018, Az.: 35 O 57/17 KfH).

Wettbewerbszentrale: Bedeutung für gesamte Branche

"Das Urteil hat für die gesamte Bankenbranche Bedeutung, weil es dem Versuch, eine Kostenlosigkeit zu suggerieren, die nicht gegeben ist, eine klare Absage erteilt", argumentierte Peter Breun-Goerke, zuständig für den Bereich Finanzmarkt bei der Wettbewerbszentrale. Aus Sicht des Kunden sei das Konto mit der Karte untrennbar verknüpft und nur dann "gebührenfrei", wenn die Girokarte tatsächlich nichts koste, betonte Breun-Goerke weiter.

Werbung mittlerweile präzisiert

Die Bank hat nach eigenen Angaben ihre Aussagen allerdings schon vor der Entscheidung präzisiert. Mittlerweile wird das Konto als "frei von Kontoführungsgebühren" beworben und nicht als "gebührenfrei", wie ein Sprecher sagte. Grundsätzlich argumentiert Deutschlands größte Sparda-Bank: Die Girocard (EC-Karte) sei nicht Bestandteil des Girokontos, sondern ein gesondertes Produkt.

Ähnliche Entscheidung des LG Düsseldorf

Im Januar 2017 hatte das Landgericht Düsseldorf auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen schon eine ähnliche Werbung wegen Irreführung untersagt (BeckRS 2017, 102059).

LG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2018 - 35 O 57/17

Redaktion beck-aktuell, 9. März 2018 (dpa).

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