Wettbewerbszentrale: Bedeutung für gesamte Branche
"Das Urteil hat für die gesamte Bankenbranche Bedeutung, weil es dem Versuch, eine Kostenlosigkeit zu suggerieren, die nicht gegeben ist, eine klare Absage erteilt", argumentierte Peter Breun-Goerke, zuständig für den Bereich Finanzmarkt bei der Wettbewerbszentrale. Aus Sicht des Kunden sei das Konto mit der Karte untrennbar verknüpft und nur dann "gebührenfrei", wenn die Girokarte tatsächlich nichts koste, betonte Breun-Goerke weiter.
Werbung mittlerweile präzisiert
Die Bank hat nach eigenen Angaben ihre Aussagen allerdings schon vor der Entscheidung präzisiert. Mittlerweile wird das Konto als "frei von Kontoführungsgebühren" beworben und nicht als "gebührenfrei", wie ein Sprecher sagte. Grundsätzlich argumentiert Deutschlands größte Sparda-Bank: Die Girocard (EC-Karte) sei nicht Bestandteil des Girokontos, sondern ein gesondertes Produkt.
Ähnliche Entscheidung des LG Düsseldorf
Im Januar 2017 hatte das Landgericht Düsseldorf auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen schon eine ähnliche Werbung wegen Irreführung untersagt (BeckRS 2017, 102059).