LG Stuttgart ebnet Weg für Musterverfahren für Porsche-Aktionärsklagen

Das Landgericht Stuttgart hat nach Angaben der Streitparteien den Weg für ein Musterverfahren zu Schadenersatzklagen von Aktionären der Porsche SE im VW-Abgasskandal freigemacht. Das teilten sowohl die Porsche SE als auch die Anwälte von Klägern am 01.03.2017 mit. Das Gericht konnte den entsprechenden Vorlagebeschluss auf Anfrage zunächst nicht bestätigen. Die Porsche SE hält als Holding die Mehrheit an VW. Ihre Aktien hatten nach Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe wie die VW-Papiere massiv an Wert verloren.

Aktionäre sehen Informationspflicht durch Porsche SE verletzt

Die Anwälte der Aktionäre argumentieren, dass die Porsche SE ihre Anteilseigner hätte informieren müssen. Die zuletzt etwa 150 vor dem Stuttgarter Landgericht gezählten Klagen beinhalten Forderungen in Höhe von rund 900 Millionen Euro. Volkswagen-Aktionäre hatten ein ähnliches Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig durchgesetzt.

Andere Verfahren derweil ausgesetzt

Die Bündelung für die höhere Gerichtsinstanz ist über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz möglich. Es eröffnet die Chance, stellvertretend für viele andere Kläger ein Verfahren zu führen und Streitfragen zu klären. Alle anderen Verfahren werden bis zur Klärung des Musterverfahrens ausgesetzt.

Porsche SE sieht Verfahrensbündelung positiv

Bei der Porsche SE stößt die Bündelung der Klagen auf Zustimmung. "Dies kann zu einer schnelleren Abweisung der Klagen führen", meinte ein Sprecher. Die Porsche SE halte die Klagen für unbegründet.

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2017 (dpa).

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