Gericht: Klimastiftung ist zu Nord Stream 2 auskunftspflichtig

Mecklenburg-Vorpommerns umstrittene Klimastiftung muss weitergehende Auskünfte zu seiner Unterstützung der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2 geben. Einem Antrag auf einstweilige Verfügung sei entsprochen worden, teilte das Landgericht Schwerin am Freitag mit. Entscheidend war demnach, dass öffentliche Aufgaben mit öffentlichen Mitteln wahrgenommen wurden und aus Sicht der Kammer ein beherrschender Einfluss der Landesregierung besteht.

Geforderte Antworten waren stets verweigert worden

Der Klägerin der Transparenz-Plattform "Frag den Staat" ist laut Gericht auf Basis des Landespressegesetzes auf Fragen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Stiftung zu antworten. Antworten zur Art und Weise, in der die Stiftung die Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 unterstützt hat, waren von den Verantwortlichen in der Vergangenheit stets verweigert worden.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist seit dem Vorjahr fertig, bekam nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine aber keine Betriebserlaubnis. Als Reaktion auf den russischen Einmarsch beschloss der Schweriner Landtag zudem die Auflösung der Stiftung, darum wird allerdings noch rechtlich gestritten. Offen ist auch, ob die Stiftungseinlage – wie vom Landtag befürwortet – für humanitäre Hilfe in der Ukraine eingesetzt werden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Stiftung steht eine Berufung beim Oberlandesgericht offen.

LG Schwerin

Redaktion beck-aktuell, 11. April 2022 (dpa).