Geforderte Antworten waren stets verweigert worden
Der Klägerin der Transparenz-Plattform "Frag den Staat" ist laut Gericht auf Basis des Landespressegesetzes auf Fragen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Stiftung zu antworten. Antworten zur Art und Weise, in der die Stiftung die Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 unterstützt hat, waren von den Verantwortlichen in der Vergangenheit stets verweigert worden.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist seit dem Vorjahr fertig, bekam nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine aber keine Betriebserlaubnis. Als Reaktion auf den russischen Einmarsch beschloss der Schweriner Landtag zudem die Auflösung der Stiftung, darum wird allerdings noch rechtlich gestritten. Offen ist auch, ob die Stiftungseinlage – wie vom Landtag befürwortet – für humanitäre Hilfe in der Ukraine eingesetzt werden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Stiftung steht eine Berufung beim Oberlandesgericht offen.