LG: Zumindest beschimpfender Charakter fehlt
"Kunst ist das, was der Künstler als Kunst bezeichnet", erklärte Richter in seiner Begründung, "und es steht uns nicht an, Herrn Karle das abzusprechen" – ungeachtet dessen, ob diese Kunst gefalle oder provoziere. Bei der Aktion möge es sich zwar um Unfug gehandelt haben, aber es fehle in jedem Falle "der beschimpfende Charakter". Karle sei "dezent, ruhig und zurückhaltend" vorgegangen.
Verwarnung wegen Hausfriedensbruchs
Allerdings habe sich der Angeklagte, als er im Januar 2016 über eine Kordel in den Altarraum der katholischen Basilika St. Johann stieg, des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Dies sei auch nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt. Deshalb sprach das Gericht eine Verwarnung aus, zudem erhielt Karle die Auflage, 500 Euro an eine Caritas-Jugendeinrichtung zu zahlen, und eine weitere Strafe von 500 Euro, falls er gegen die Bewährung verstoßen sollte.
Pastor von Urteil enttäuscht
"Der Richter hat sehr weise entschieden", kommentierte Alexander Karle das Urteil. Pastor Eugen Vogt, der seinerzeit Anzeige gegen den Künstler erstattet hatte, zeigte sich enttäuscht. Nach wie vor halte er die Aktion für "ein grob ungehöriges und missachtendes Verhalten". Im Gegensatz zu seiner Meldung von vergangener Woche, dass es sich bei seinem Film "Pressure to Perform" ("Leistungsdruck") nur um eine Videomontage gehandelt habe, blieb der Künstler am 10.07.2017 vor Gericht bei seinem Geständnis vom ersten Prozess. "Ich wollte nur zeigen, wie widersprüchlich das Thema ist, was fiktiv oder real ist", begründete er auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur.