Onlineshops dürfen nicht mit Link und Logo auf "E-ZigaRETTEN Leben"-Kampagne verweisen

Onlineshops dürfen nicht mit Link und Logo auf die Kampagne "E-ZigaRETTEN Leben" verweisen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 12.08.2020 mitteilte. Es handele sich um Imagewerbung, die gegen das Tabakerzeugnisgesetz verstoße, so das LG.

LG: Unzulässige Imagewerbung

Mehrere Onlineshops und stationäre Händler verwiesen mit Link und Logo auf die Kampagne "E-ZigaRETTEN Leben". Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin eine unzulässige Werbung. Das Landgericht Saarbrücken habe ihr nun Recht gegeben, schreibt sie. Laut LG handele sich um um Imagewerbung, die gegen das Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzG) verstoße. Die Besitzer von Onlineshops könnten auch nicht einwenden, der Link zur Kampagne diene nur der Information der Verbraucher, sagt Sabine Holzäpfel von der VZ. Denn das Gericht habe auch betont, dass der Slogan mit dem Logo eindeutig versuche, ein positives Image für E-Zigaretten zu vermitteln.

Keine gleichberechtigte Links zu anderen Organisationen

Durch Aufforderungen wie "Informier Dich!" neben Link und Logo werde auch eine Unterstützung des "Aktionsbündnisses Dampfen", das hinter der Kampagne steht, erkennbar. Für eine wirklich freie Verbraucherinformation müssten, so das Gericht, neben dem Link zur Kampagne auch gleichberechtigt Links zu anderen Organisationen wie beispielsweise zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder zu Angeboten der Suchthilfe stehen. Auch deshalb seien Link und Logo klar als Werbung gewertet worden, ganz unabhängig davon, ob die Aussagen der Kampagne wissenschaftlich belegbar seien oder nicht.

LG Saarbrücken - 7 HK O 7/20

Redaktion beck-aktuell, 12. August 2020.