Wegen einer Serie von Liegestützen auf dem Altar einer Saarbrücker Kirche muss der Videokünstler Alexander Karle eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro zahlen. Das hat das Landgericht Saarbrücken am 23.08.2018 entschieden. Bereits Mitte Mai war der 40-Jährige vor dem Saarländischen Oberlandesgericht wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung rechtskräftig verurteilt worden. Jetzt ging es nur um die Höhe des Strafmaßes. "Ich nehme die Strafe an", sagte Karle nach dem Richterspruch (Az.: 11 Ns12 Js 211/16 (81/18).
Verfahren geht möglicherweise vor BVerfG weiter
Er prüfe aber, ob er in der Sache vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werde, so Karle weiter. Das Urteil verstoße seiner Ansicht nach gegen die Freiheit der Kunst. Für seine Kunstaktion war Karle 2016 in den Altarraum der Basilika St. Johann gestiegen, hatte auf dem Altar 26 Liegestütze gemacht und sich dabei gefilmt. Den Film mit dem Namen "pressure to perform" zeigte er anschließend in Schaufenstern.
LG Saarbrücken, Urteil vom 23.08.2018 - 23.08.2018 11 Ns12 Js 211/16 (81/18)
Redaktion beck-aktuell, 24. August 2018 (dpa).
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