Wegen versuchter Morde an sechs Patienten und gefährlicher Körperverletzung ist ein ehemaliger Krankenpfleger im Saarland zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem verhängte das Landgericht Saarbrücken am Donnerstag gegen ihn ein lebenslanges Berufsverbot als Krankenpfleger oder für den Rettungsdienst. Die Richter folgten nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der Sicherungsverwahrung.
Patienten nicht verordnete Medikamente verabreicht
Der 30 Jahre alte Deutsche hatte nach den Feststellungen des Gerichts in den Jahren 2015 und 2016 sechs Patienten in der SHG-Klinik in Völklingen und im Uni-Klinikum Homburg nicht verordnete Medikamente verabreicht. Nach Ansicht der Richter wollte er sich aus Geltungsdrang bei Wiederbelebungsmaßnahmen profilieren. Dass die Menschen dadurch sterben könnten, habe er billigend in Kauf genommen.
Nur zwei der Patienten überlebten Klinikaufenthalte
Bei der Obduktion von Leichnamen waren Rückstände entsprechender Präparate gefunden worden. Nur zwei der sechs betroffenen Patienten hatten die Klinikaufenthalte überlebt. Der Angeklagte erklärte zum Prozessauftakt im Juni 2021, er habe die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen. Die aufwendigen Ermittlungen waren 2016 in Gang gekommen, nachdem er sich in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
LG Saarbrücken, Urteil vom 03.03.2022 - 03.03.2022 1 Ks 10 Js 1539/16 (1/21)
Redaktion beck-aktuell, 3. März 2022 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OLG Oldenburg, Strafrechtliche Verantwortlichkeit einer Klinikleitung für spätere Tötungsdelikte ihres vormaligen Krankenpflegers in einem anderen Klinikum, RDG 2021, 339
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