LG Ravensburg: Autokäufer erhält nach Widerruf fehlerhaften Autokreditvertrags Raten voll zurück

Nach Mitteilung der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 07.08.2018 (Az.: 2 O 259/17) entschieden, dass ein Verbraucher, der seinen Autokreditvertrag wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung wirksam widerrufen hat, sämtliche gezahlten Raten zurückerhält und (hier: der VW-Bank) weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen muss.

Kläger widerrief Autokreditvertrag wegen fehlerhafte Belehrung

Wie die Kanzlei schreibt, kaufte der Kläger im Juni 2015 einen gebrauchten Skoda Roomster 1.2 TSI für 10.960 Euro, den er bei der Volkswagen Bank finanziert habe und mit dem er zwischenzeitlich rund 70.000 Kilometer gefahren sei. Motiviert von der Berichterstattung der Stiftung Warentest über ein vor dem Landgericht Berlin geführtes Verfahren habe der Skoda-Fahrer seinen Darlehensvertrag noch im Mai 2017 widerrufen. Dabei habe er sich darauf berufen, von der VW-Bank bei Vertragsschluss fehlerhaft belehrt worden zu sein. Er habe von seiner Bank die Rückzahlung aller von ihm bislang gezahlten Raten verlangt, und zwar ohne Abzug für Schäden am Fahrzeug oder Ersatz für die zwischenzeitlich zurückgelegten rund 70.000 Kilometer. Zu Recht, wie das Landgericht Ravensburg jetzt mit Urteil vom 07.08.2018 entschieden habe.

Klägervertreter: "Meilenstein im Verbraucherschutzrecht"  

Klägervertreter Christof Lehnen bewertet das Urteil als "Meilenstein im Verbraucherschutzrecht". Insgesamt betroffen seien rund 1,5 Millionen Autokreditverträge der VW-Bank und deren Zweigniederlassungen Audi Bank, Seat Bank und Skoda Bank.  Der Autokreditwiderruf sei ein möglicher Ausweg aus der Dieselfalle.

LG Ravensburg, Urteil vom 07.08.2018 - 2 O 259/17

Redaktion beck-aktuell, 14. August 2018.

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