Entscheidung betraf nur Gesamtstrafe
In dem Prozess am Montag ging es nicht mehr darum, ob Schneider schuldig ist oder nicht. Das Gericht musste allein über die Gesamtstrafe für mehrere Taten entscheiden, für die der 34-Jährige bereits verurteilt worden war. Schneider hat nach dem vorangegangenen Urteil des Landgerichts im August 2015 eine Turnhalle im havelländischen Nauen, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten, angezündet. Das Gebäude brannte komplett nieder. Dafür sowie für weitere rechtsextremistische Taten verurteilten ihn die Potsdamer Richter im Oktober 2019 zu zwei Haftstrafen: zu sieben Jahren und neun Monaten sowie einmal zu einem Jahr und vier Monaten. Dabei spielte auch eine frühere Verurteilung eine Rolle.
BGH bestätigte nur Schuldspruch
Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar den Schuldspruch, stellte jedoch fest, dass die Bildung der Strafen fehlerhaft sei. Das Gericht müsse eine Gesamtstrafe aussprechen. Dies ist nun geschehen. Der Zeitablauf seit den Taten, die inzwischen rund sechs Jahre zurückliegen, wirke sich aber "in erheblicher Weise" strafmildernd aus, so Wermelskirchen.