Das Landgericht Potsdam hat den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider am 02.10.2019 wegen Brandstiftung und weiterer Taten zu insgesamt neun Jahren und einem Monat Haft verurteilt. "Alle Taten sind Ausdruck einer menschenverachtenden fremdenfeindlichen Gesinnung", sagte der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann. Schneider hatte nach Überzeugung des Gerichts im August 2015 eine Sporthalle im brandenburgischen Nauen angezündet, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten (Az: 25 KLs 6/18; 496 Js 32846/15).
Verurteilung auch wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung
Für die Brandstiftung sowie für die Sachbeschädigung des Autos eines polnischen Staatsbürger sprach das Landgericht Potsdam eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und neun Monaten aus. Für eine versuchte Nötigung und weitere, bereits abgeurteilte Taten wurde der 32-Jährige vom Gericht zu einer weiteren Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
BGH hatte erste Verurteilung Schneiders aufgehoben
Schneider war im ersten Prozess vom Landgericht Potsdam wegen der Brandstiftung und weiterer Taten zu einer Gesamtstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Der BGH hatte das Urteil allerdings aufgehoben. Das Landgericht habe einen Befangenheitsantrag Schneiders gegen einen Schöffen zu Unrecht abgelehnt, hieß es.
Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2019 (dpa).
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LG Potsdam, Unterbringung, Reparaturkosten, Asylbewerber, Brandstiftung,
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