LG Potsdam: Lange Haft für Brandanschlag auf Flüchtlingsheim in Nauen

Eine harte und abschreckende Strafe hatte Staatsanwalt Niels Delius für die rechtsextremen Brandstifter von Nauen gefordert – und die Urteile der Potsdamer Staatsschutzkammer fielen entsprechend aus: acht Jahre Haft für den NPD-Politiker Maik Schneider, der nach Überzeugung des Gerichts im August 2015 eine geplante Notunterkunft für Flüchtlinge gemeinsam mit einem weiteren Neonazi niedergebrannt hat. Aus fremdenfeindlichen und rechtsextremen Motiven, wie der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter am 09.02.2017 betonte. Der Mittäter erhielt eine siebenjährige Haftstrafe (Az.: 21 KLs 10/16; 496 Js 32846/15).

Urteil vom Gedanken der Generalprävention geleitet

"Eine Unterkunft für Flüchtlinge soll Schutz bieten für Menschen, die vor Krieg und Terror geflohen sind - sie wollten das Gegenteil", erklärte Horstkötter. "Der Anschlag sollte ein Zeichen setzen: Ihr seid hier nicht willkommen, Ihr könnt hier nicht in Frieden leben." Das Urteil sei vom Gedanken der Generalprävention geleitet, betonte der Richter. Der Staat könne die rechtsextreme Gesinnung der Täter und den Bruch der Rechtsordnung nicht dulden.

Seit 2014 zunehmend radikalisiert

Akribisch beschrieb Horstkötter, wie die Gruppe der insgesamt sechs angeklagten Neonazis Ende 2014 zusammenfand und sich zunehmend radikalisierte. Zunächst habe die Gruppe um Schneider nur Demonstrationen gegen Flüchtlinge organisiert. Im Februar 2015 sprengten Schneider und seine Truppe gemeinsam mit weiteren aufgebrachten Bürgern eine Stadtverordnetenversammlung, in der über den Bau eines Flüchtlingsheims in Nauen abgestimmt werden sollte. Der Mob trommelte gegen die Scheiben des Versammlungsraums und schrie rechte Parolen.

Zusätzlich eineinhalb Jahre Haft für Nötigung und Hakenkreuzschmierereien

"Was ich besonders verwerflich finde, dass Sie hier eine Stimmung in einem Teil der Bevölkerung aufgegriffen und missbraucht haben, um eine demokratische Entscheidung zu verhindern", warf Horstkötter Schneider vor. Denn die Sitzung musste abgebrochen werden. Für diese Nötigung und für Hakenkreuzschmierereien erhielt Schneider zusätzlich eineinhalb Jahre Haft.

Farbbeutel-Anschläge auf das örtliche Parteibüro der Linken

Es folgten Farbbeutel-Anschläge auf das örtliche Parteibüro der Linken. Dann setzten Schneider und sein Komplize das Auto eines Polen in Brand, der als Kinderschänder verdächtigt wurde. Ein Dixi-Klo auf der Baustelle des Flüchtlingsheims wurde angezündet. Und schließlich in der Nacht zum 25.08.2015 die lange geplante Brandstiftung an der Sporthalle eines Oberstufenzentrums, bevor dort hundert Flüchtlinge einziehen konnten.

Schneider bezeichnete Brand als "Unfall"

Schneider, der im Prozess stets sehr selbstbewusst auftrat, hatte versucht, dies als spontane Tat und "Unfall" herunter zu spielen. Er habe die Halle nicht abbrennen, sondern als politisches Zeichen nur einrußen wollen, sagte der 29-Jährige. Doch Schneider hatte mit seinen Komplizen Autoreifen und Paletten direkt am Eingang der Halle aufgeschichtet. Brandmittel, die eine hohe Hitze entwickeln, wie Horstkötter betonte. Dazu eine geschlossene Gasflasche, die wegen der großen Hitze über das Sicherheitsventil Feuerbälle hoch in die Luft schoss, die das Dach der Halle in Brand setzten. "Das war gewollte Brandstiftung nach Anleitung", befand der Richter.

Rechtsextreme Gesinnung der Täter wirkt strafverschärfend

Staatsanwalt Delius sprach nach der Verkündung von "harten, aber gerechten" Urteilen. "Die rechtsextreme Gesinnung der Täter wirkt strafverschärfend", betonte er. Schneiders Verteidiger Ulli Boldt kündigte hingegen umgehend Revision gegen das Urteil an.

LG Potsdam, Urteil vom 09.02.2017 - 09.02.2017 21 KLs 10/16; 496 Js 32846/15

Redaktion beck-aktuell, Klaus Peters, 10. Februar 2017 (dpa).

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