Fall Maurice K.: Angeklagter erneut wegen Körperverletzung verurteilt

In einem erneuten Prozess um den gewaltsamen Tod des Jugendlichen Maurice K. bei einer Schlägerei hat das Landgericht Passau einen damals 15-Jährigen wieder wegen Körperverletzung verurteilt. Das Urteil aus dem ersten Verfahren im Januar 2019 hatte der Bundesgerichtshof jüngst aufgehoben. Die Richter sollten prüfen, ob nicht eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Frage komme.

Schaukampf unter Jugendlichen eskalierte

Der Angeklagte hatte sich als 15-Jähriger mit dem gleichaltrigen Maurice K. zu einer Schlägerei nach dem Motto “Eins gegen Eins" verabredet. Die zwei Jugendlichen konnten sich nicht leiden und wollten sich bei einem Schaukampf messen. Sie trafen sich dazu in der Innenstadt von Passau. Freunde und Bekannte der beiden kamen hinzu. Umstehende mischten sich in die Schlägerei ein, die Situation eskalierte. Maurice K. erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch und erstickte an seinem eigenen Blut.

LG: Keine gefährliche Körperverletzung

Die Große Jugendkammer des LG hat den Angeklagten – wie im aufgehobenen Urteil - wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Beteiligung  an einer Schlägerei sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte mit sechs tateinheitlichen Fällen der Beleidigung. Bei den letzten Schlägen hat es sich ihrer Auffassung nach den Umständen des Einzelfalls nicht um eine generell das Leben gefährdende Behandlung gehandelt. Der Grad der Benommenheit des Geschädigten und die Intensität der vom Angeklagten gesetzten Schläge habe letztlich nicht verbindlich festgestellt werden können. 

Keine Jugendstrafe, aber Auflagen

Auf eine Jugendstrafe verzichteten die Richter allerdings und begründeten dies mit einer positiven Entwicklung des Angeklagten seit der Tat im April 2018. Heute lägen beim Angeklagten schädliche Neigungen nicht mehr vor. Auch die Schwere der Schuld lasse die Verhängung einer Jugendstrafe nicht zu, insbesondere sei eine solche aber aus erzieherischen Gründen nicht mehr erforderlich. Die Richter verhängten jedoch Auflagen, so muss sich der 19-Jährige bis Ende 2022 regelmäßig beim Jugendamt melden und zudem seine Drogenabstinenz nachweisen. In dem ersten Verfahren war der damals 15-Jährige zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden. 

Mehrere Beteiligte mussten sich verantworten

Im Herbst 2018 begann der erste Prozess. Neben dem jetzt Angeklagten mussten sich der damals 25-jährige Haupttäter und zwei 15 und 17 Jahre alte Jugendliche verantworten. Der 25-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Jugendlichen erhielten Bewährungsstrafen. Gegen das Urteil gegen den eigentlichen Kontrahenten von Maurice hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter Revision eingelegt.

Redaktion beck-aktuell, 23. September 2021.