LG Paderborn verhängt lange Freiheitsstrafen in Mordprozess um "Horrorhaus" Höxter

Im Mordprozess um den Tod zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter sind die beiden Angeklagten zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Paderborn verurteilte Angelika W. am 05.10.2018 zu 13 Jahren und ihren Ex-Mann Wilfried W. zu elf Jahren Haft. Der 48-Jährige soll in einer Psychiatrie untergebracht werden (Az.: 1 Ks 53/16 und 10 Js 33/16).

Frauen angelockt und schwer misshandelt

Die Fakten waren in dem Prozess weitgehend unstrittig: Über Jahre hinweg hatte das deutsche Paar Frauen mit Kontaktanzeigen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Quälereien nicht. Eine starb in einem Krankenhaus, beim zweiten Opfer fanden die Ermittler keine Leiche mehr. Wie Angelika W. selbst ausgesagte, hatten sie und ihr Ex-Mann die Leiche der Frau eingefroren, zersägt, verbrannt und die Asche anschließend im Winter an den Straßenrändern des Dorfes verstreut. Die Richter werteten die beiden Taten als Mord durch Unterlassen und versuchten Mord.

Angeklagte belasteten sich gegenseitig

Angelika W. (49) hatte umfassend gestanden und ihren Ex-Mann Wilfried W. (48) immer wieder schwer belastet. Wilfried W. Hingegen beschuldigte seine Ex-Frau schwer. Mehrere Opfer hatten als Zeugen über das Geschehen in dem Haus berichtet. In ihrem letzten Wort unmittelbar vor dem Urteil hatte Angelika W. erstmals deutliche Worte der Entschuldigung an die Opfer gerichtet. "Ich möchte mich in aller Form bei allen Frauen entschuldigen, denen ich Leid angetan habe", sagte sie. Ihr Ex-Mann Wilfried W. Sagte: "Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist. Deswegen wäre eine Therapie gar nicht so schlecht."

Urteil bewegt sich zwischen Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten für die beiden Angeklagten lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Wilfried W. sollte nach dem Willen der Anklage in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Strafanträge der Verteidiger waren dagegen deutlich niedriger ausgefallen. Für Wilfried W. hatten die Anwälte wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sieben Jahre und sechs Monate Haft gefordert, da er nur vermindert schuldfähig sei. Für Angelika W. hatten ihre Verteidiger einen Freispruch gefordert, weil es für den angeklagten Straftatbestand Mord durch Unterlassen an Beweisen mangele.

LG Paderborn, Urteil vom 05.10.2018 - 05.10.2018 1 Ks 53/16; 10 Js 33/16

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2018 (dpa).