Ein im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagter 66-Jähriger ist vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Landgericht Paderborn sah es in seinem Urteil am Mittwoch nicht als erwiesen an, dass er dem Rechtsextremisten Stephan Ernst die Tatwaffe verkauft hatte. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten im Hauptanklagepunkt auf Freispruch plädiert.
Ernst als Zeuge nicht glaubwürdig
Vielmehr stammten alle Hinweise, dass Ernst die Tatwaffe samt Munition 2019 von dem Angeklagten illegal erworben habe, von Ernst selbst, begründeten die Richter. Er sei als Zeuge nicht glaubwürdig. Wegen des noch nicht rechtskräftigen Urteils gegen ihn hatte Ernst auf sein Zeugnisverweigerungsrecht verwiesen und war erst gar nicht für eine Aussage nach Paderborn geladen worden.
Geldstrafe wegen Verstoßes gegen Waffengesetz
Die Generalstaatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, der Mann aus Borgentreich in Ostwestfalen habe durch den Waffenverkauf fahrlässig den Tod Lübkes verursacht. Der Angeklagte hatte den Waffenverkauf im Prozess bestritten und lediglich eingeräumt, mit Ernst Geschäfte gemacht sowie unerlaubt Schusswaffenmunition besessen zu haben. Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde er daher zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt.
Mit Kopfschuss aus nächster Nähe erschossen
Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe erschossen worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Lübcke hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen.
LG Paderborn, Urteil vom 26.01.2022 - 26.01.2022 1 KLs 13/21
Redaktion beck-aktuell, 26. Januar 2022 (dpa).
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OLG Frankfurt a. M., Tatrichterliche Entscheidung zum Mord an einem hessischen Regierungspräsidenten aus politischen Gründen, BeckRS 2021, 30516
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