Urteil im Prozess um erfundene Windparkprojekte rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom Mai 2022 im Betrugsprozess um erfundene Windparkprojekte ist jetzt gegenüber allen fünf Angeklagten rechtskräftig. Das LG hatte den 33-jährigen Hauptangeklagten, drei Familienangehörige sowie seinen Geschäftspartner zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Wie das Gericht mitteilte, seien inzwischen auch die letzten noch anhängig gewesenen Revisionen gegen das Urteil zurückgenommen worden.

LG verhängte mehrjährige Haftstrafen für erfundene Windparks

Das LG Osnabrück hatte den 33-jährigen Angeklagten seine Mutter, seine Schwester, seinen Bruder und einen Geschäftspartner jeweils zu Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verurteilt, den 33-Jährigen zu siebeneinhalb Jahren und den Geschäftspartner zu sieben Jahren. Zur Überzeugung der Kammer stand fest, dass der 33-Jährige sowie sein Geschäftspartner Beteiligungen an Windparkprojekten angeboten hatten, die tatsächlich nicht existierten. Drei ausländische Energiegesellschaften zahlten nach Abschluss der sogenannten Projektverträge insgesamt circa 10 Millionen Euro. Die Familienmitglieder des 33-Jährigen waren zur Überzeugung der Kammer unter anderem für die Fälschungen der maßgeblichen Unterlagen zuständig und stellten die Fälschungen im Rahmen der Vertragsgespräche zur Verfügung.

Urteil jetzt gegen alle fünf Angeklagten rechtskräftig

Alle fünf Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatten zunächst beim BGH Revisionen gegen das LG-Urteil eingelegt. Das Urteil gegen den Geschäftspartner sowie die Mutter und Schwester des 33-Jährigen war laut LG nach Rücknahme der Revisionen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Juni, September und Oktober 2022 rechtskräftig geworden. Inzwischen sei auch das Urteil gegen den 33-Jährigen und seinen Bruder rechtskräftig. Nunmehr hätten auch deren Verteidiger und die Staatsanwaltschaft die eingelegten Rechtsmittel gegen das Urteil zurückgenommen, teilte das LG mit. Die Entscheidung des LG ist damit gegen alle Angeklagten rechtskräftig.

LG Osnabrück, Urteil vom 12.05.2022 - 2 KLs 2/21

Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2023.