"Ihnen muss geholfen werden, und die Allgemeinheit muss geschützt werden", erklärte die Vorsitzende Richterin am LG Osnabrück Nadine Laatz-Petersohn bei der Urteilsverkündung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte sich mit Hilfe einer gefälschten Approbationsurkunde Stellen in zwei Krankenhäusern verschafft hatte. In einem der Krankenhäuser hatte sie auch Patienten behandelt, indem sie Betäubungsspritzen setzte und Wunden vernähte. Angeklagt war sie unter anderem wegen Betrugs und gefährlicher Körperverletzung.
Weil die Frau eine krankhafte Persönlichkeitsstruktur aufweise und ihr Lügenkonstrukt über den gesamten Prozess hinweg aufrecht gehalten hatte, hat das LG die Einweisung der 23-Jährigen in eine psychiatrische Klinik angeordnet. Es müsse verhindert werden, dass die junge Frau erneut als Ärztin arbeite. Dazu habe das Gericht zum "schärfsten Schwert" greifen und die Frau einweisen lassen müssen.
Kein "Plan B" zum Beruf der Ärztin
Die Kammer bezog sich auf ein psychiatrisches Gutachten, wonach es für die Angeklagte keinen "Plan B" zum Beruf der Ärztin gegeben habe. Mit diesem Berufswunsch habe sie aus dem Schatten ihres Bruders, vielleicht auch ihrer Familie treten wollen, sagte die Richterin.
Die notwendigen Zeugnisse habe sie gefälscht. Es sei damit zu rechnen, dass sie immer wieder versuchen würde, als Medizinerin zu arbeiten. Die Gefahr, dass dabei am Ende auch Patienten sterben könnten, sei zu groß, als dass es die Kammer bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht belassen könnte.
Die Angeklagte hatte zu Beginn der Hauptverhandlung die Vorwürfe eingeräumt. Sie hatte ihren damaligen Freund beschuldigt, sie dazu gezwungen zu haben, als Ärztin zu arbeiten. Er soll ihren Angaben zufolge auch die gefälschte Approbationsurkunde besorgt haben. Der als Zeuge geladene Ex-Freund widersprach dieser Darstellung.