LG Osnabrück: Langjährige Haftstrafe für Betrug durch vorgetäuschte Polizeianrufe

Das Landgericht Osnabrück hat am 24.02.2020 einen weiteren Angeklagten wegen sogenannter "Fake-Anrufe“ zulasten älterer Menschen, mit denen vorgebliche Polizeibeamte die Herausgabe von Wertsachen zu erreichen versuchten, verurteilt. Der heute 29 Jahre alte Mann aus der Türkei muss wegen (versuchten) banden- und gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 12 KLs 17/19).

Gewerbsmäßiger Betrug durch "Fake-Anrufe“ zum Nachteil von Senioren

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mindestens von Oktober 2018 bis Februar 2019 Mitglied einer Tätergruppierung war, die in großem Stil von Izmir (Türkei) aus im gesamten Bundesgebiet gewerbsmäßigen Betrug durch sogenannte "Fake-Anrufe“ zum Nachteil älterer Menschen beging. Der Angeklagte und weitere Mitglieder der Bande gaben sich dabei nach Überzeugung der Kammer am Telefon von der Türkei aus als deutsche Polizisten aus. Sie bauten in den Anrufen psychologischen Druck auf, um die Angerufenen mit erfundenen Geschichten davon zu überzeugen, ihr Vermögen sei in Gefahr. Ziel war es, die älteren Menschen so zur Herausgabe von Geld und Wertgegenständen an Abholer der Bande zu bewegen, damit die "Polizei“ diese sicher verwahren könne.

Bargeld und Goldschmuck erbeutet

Konkreter Gegenstand der Verurteilung waren fünf Taten. Diese betrafen nach den Feststellungen der zuständigen Strafkammer Senioren aus Schwarzenbek, Schleswig, Dargun, Öhringen und Osnabrück. Der Angeklagte war in diese Taten nach Überzeugung der Kammer als Anrufer und in anderer Weise involviert. Erbeutet wurden bei zwei der Taten Bargeld und Goldschmuck von teils erheblichem Wert. In den drei weiteren Fällen gelang es dagegen durch Eingreifen der Polizei zu verhindern, dass die Tätergruppe sich die erhoffte Beute sichern konnte. Zudem konnte ein Teil des erbeuteten Goldschmucks später sichergestellt und einem der Opfer zurückgegeben werden.

Umfassendes Geständnis und Aussagen zu Struktur und Hintermänner

Der Angeklagte hatte sich bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung umfassend geständig zu den Vorwürfen eingelassen. Er hatte umfassend zu Strukturen und Hintermännern des Callcenters in der Türkei ausgesagt, von dem aus diese und viele weitere ähnliche Taten begangen worden sein sollen. Als Zeugen gehörte Polizeibeamtinnen und -beamte schilderten in der Hauptverhandlung dazu den hohen technischen und personellen Aufwand, mit dem seit 2017 gegen die Tätergruppe ermittelt worden war.

Hohes Strafmaß aufgrund hoher krimineller Energie

Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe, in die eine frühere Verurteilung einbezogen wurde, von mehr als fünf Jahren begründete das LG mit der hohen kriminellen Energie hinter den Taten und den oft schwerwiegenden, auch psychologischen, Folgen für die betroffenen Senioren. Strafmildernd berücksichtigte die Kammer das Geständnis des Angeklagten und seine im Verfahren gezeigte Reue. Das Gericht nahm außerdem zugunsten des Angeklagten eine sogenannte Aufklärungshilfe an, die nach dem Strafgesetzbuch zu einer Milderung der Strafe führen kann.

Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2020.