LG Osnabrück: Kfz-Händler muss in VW-Abgasverfahren Audi Q3 zurücknehmen und neues Modell liefern

Nach Mitteilung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vom 21.03.2019 ist eine durch das Landgericht Osnabrück (Az.: 9 O 1061/16) in einem VW-Abgasverfahren erfolgte Verurteilung eines Kfz-Händlers zur Ersatzlieferung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion ohne Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung rechtskräftig. Der Händler habe die Berufung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg kurz vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.

Kläger verlangte Neulieferung aus aktueller Serienproduktion

Laut Mitteilung der Kanzlei erwarb der Kläger im Oktober 2013 bei einem Kfz-Händler einen Audi Q3. Nachdem er festgestellt habe, dass das Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist, habe er im Wege der Ersatzlieferung einen Audi Q3 aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers verlangt. Der Händler habe dies abgelehnt.

LG: Händler muss neuen Audi Q3 ohne Anspruch auf Nutzungsentschädigung liefern

Das LG Osnabrück habe der anschließend erhobenen Klage stattgegeben und den Händler verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs einen neuen Audi Q3 zu liefern. Eine Nutzungsentschädigung müsse der Kläger nach dem Urteil nicht zahlen, obwohl er bereits etwa 100.000 Kilometer mit seinem manipulierten Fahrzeug zurückgelegt habe.

Händler nimmt Berufung zurück

Gegen dieses LG-Urteil habe der Händler zunächst Berufung am OLG Oldenburg eingelegt. Die mündliche Verhandlung sei auf den 22.03.2019 terminiert gewesen. Dazu komme es jedoch nicht mehr, da der Händler seine Berufung noch vor der mündlichen Verhandlung am 21.03.2019 zurückgenommen habe.

Kanzlei: Händler fürchtete nach BGH-Hinweisbeschluss negatives OLG-Urteil

Die Kanzlei geht davon aus, dass der Händler die Berufung auf Weisung des VW-Konzerns zurückgenommen hat. Damit solle offensichtlich ein oberlandesgerichtliches Urteil verhindert werden. Der Bundesgerichtshof habe erst kürzlich entschieden, dass die Nachlieferungsklagen der Geschädigten im Abgasskandal gute Aussichten auf Erfolg haben. Dieser Beschluss zeige offenbar bereits Auswirkungen. Der Händler habe offensichtlich ein negatives Urteil des OLG gefürchtet.

LG Osnabrück - 9 O 1061/16

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2019.

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