Hohe Haftstrafen für Vermarktung vorgetäuschter Windparkprojekte

Weil sie ausländischen staatlichen Energiegesellschaften Beteiligungen an Windparkprojekten anboten, die gar nicht existierten, und von den Gesellschaften nach Abschluss der Verträge letztlich zehn Millionen Euro erhielten, hat das Landgericht Osnabrück einen 32 und einen 65 Jahre alten Angeklagten wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in sieben Fällen verurteilt. 

Beteiligungen an nicht existierenden Windparkprojekten angeboten

Der 32 Jahre alte Angeklagte erhielt unter Einbeziehung eines bereits ergangenen Strafbefehls eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten und der 65 Jahre alte Angeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren. In seiner Urteilsbegründung hat das LG ausgeführt, dass die beiden Angeklagten im Namen der von ihnen vertretenen Gesellschaften drei ausländischen staatlichen Energiegesellschaften Beteiligungen an Windparkprojekten anboten, die tatsächlich nicht existierten. Nach dem Abschluss der Projektverträge zahlten die drei Energiegesellschaften insgesamt circa zehn Millionen Euro. Zum Nachweis sowie zum Fortschritt der jeweiligen Projekte wurden den Energiegesellschaften unter anderem gefälschte Flächennutzungsverträge, Unterstützungsschreiben von Gemeinden und Bestätigungen von Netzbetreibern zur Verfügung gestellt.

Angeklagte Familienangehörige der Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug schuldig

Die drei weiteren Angeklagten sind nach Ansicht des LG Osnabrück der Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug schuldig. Der Bruder des 32 Jahre alten Angeklagten sei wegen Beihilfe in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Zur Überzeugung des Gerichts steht fest, dass dieser Angeklagte in Kenntnis der Fälschungen diese in virtuellen Datenräumen den Energiegesellschaften zugänglich machte. Die Mutter des 32 Jahre alten Angeklagten ist wegen Beihilfe in zwei Fällen unter Einbeziehung eines bereits ergangenen Strafbefehls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Die Schwester des 32 Jahre alten Angeklagten ist wegen Beihilfe in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Diese beiden Angeklagten fälschten laut LG die vorgelegten Schreiben.

Familienmitglieder wegen untergeordneter Tatbeiträge nur Teilnehmer

Die den Angeklagten zur Last gelegten Taten stehen für das Gericht aufgrund der geständigen Einlassungen fest, die während der letzten zehn Monate durch die Beweisaufnahme bestätigt wurden. Die Familienmitglieder des 32 Jahre alten Angeklagten sind nach Auffassung des LG als Teilnehmer zu bestrafen, da ihre Tatbeiträge eine untergeordnete Funktion hatten und sie auf Weisungen der beiden weiteren Angeklagten handelten. Im Rahmen der Strafzumessung hat das LG insbesondere hervorgehoben, dass die Fälschungen zum Teil dilettantischer Art gewesen seien, sodass sie bei genauer Prüfung als solche erkennbar gewesen wären. Zulasten der Angeklagten sei zu berücksichtigen, dass sie mit hoher krimineller Energie handelten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden. 

Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2022.