AG Lingen muss über Bedrohung eines Politikers neu entscheiden

Das Amtsgericht Lingen muss erneut über den Erlass eines Strafbefehls wegen der Drohung gegenüber einem Regionalpolitiker mit den Worten "Ich hoffe, Sie werden alle brennen" entscheiden. Laut Landgericht Osnabrück hat die Äußerung nicht nur metaphorischen Charakter, sondern sei – gerade mit Blick auf die zahlreichen Bedrohungen von Politikern in den letzten Monaten – als Drohung mit Brandanschlägen zu verstehen.

AG sah nur metaphorische Äußerung und lehnte Strafbefehl ab

Der Angeschuldigte soll sich in einem Telefonat gegenüber einem Regionalpolitiker aus dem Emsland zunächst über die aktuelle politische Lage beschwert und dann gesagt haben: "Ich hoffe, wir kriegen einen richtig heißen Herbst, und Sie werden alle brennen". Die Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragte daraufhin den Erlass eines Strafbefehls wegen Bedrohung mit einer Sanktion von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro. Das Amtsgericht Lingen lehnte dies ab, ein hinreichender Verdacht einer Straftat sei nicht gegeben. Das Wort "Brennen" sei metaphorisch zu verstehen. Im Übrigen habe der Anrufer kein zukünftiges Übel in Aussicht gestellt, auf dessen Eintritt er Einfluss habe oder zu haben vorgebe. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen sofortige Beschwerde ein. 

LG: Äußerung als Drohung mit Brandanschlägen zu verstehen

Das LG hat den AG-Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Das AG habe der streitigen Äußerung zu Unrecht den Charakter einer objektiv ernstzunehmenden Bedrohung abgesprochen. Die in Aussicht gestellte Handlung brauche der Täter nicht wirklich planen und dazu auch nicht in der Lage sein. Ausreichend sei, wenn nach seiner Vorstellung bei dem Bedrohten, und zwar aus Sicht eines objektiven Betrachters, der Eindruck der Ernstlichkeit vermittelt werde. Die Drohung "Sie werden alle brennen" habe danach nicht nur metaphorischen Charakter, sondern lasse in nicht unerheblichem Maße erwarten, dass von dem Angeschuldigten zumindest unterstützte Brandanschläge auf politische Einrichtungen oder Mandatsträger die Quittung für eine aus Sicht des Angeschuldigten verfehlte Politik sein sollen. Insbesondere unter Berücksichtigung der zahlreichen Bedrohungen von Politikerinnen und Politikern in den letzten Monaten würden die Gesamtumstände durchaus den Eindruck der Ernstlichkeit der Äußerung vermitteln, so das LG.

LG Osnabrück, Beschluss vom 18.04.2023 - 18 Qs 13/23

Redaktion beck-aktuell, 21. April 2023.

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