Urnen mit falscher Asche beigesetzt: Bestatter freigesprochen

Nach der Beisetzung von drei Urnen mit falscher Asche hat das Landgericht Oldenburg einen Bestatter am Dienstag vom Vorwurf der Beihilfe zur Störung der Totenruhe freigesprochen. Es war nicht mehr zweifelsfrei festzustellen, wer die Urnen mit anderer Asche, Staub und Dreck befüllt hatte. Eine Geldstrafe musste der Bestatter aber dennoch hinnehmen.

In einem Fall wurde der 39-Jährige wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts eine Auszubildende überredet, eine Urne vorerst ohne die richtige Asche beizusetzen. Die Asche war demnach nicht rechtzeitig vor der Beisetzung vom Krematorium zurückgekommen. Das LG verurteilte ihn deshalb zu 40 Tagessätzen zu je 70 Euro. Weil sich das Verfahren schon rund dreieinhalb Jahre in die Länge zog, muss der Angeklagte nur 30 Tagessätze bezahlen.

Der Angeklagte arbeitete nach Angaben des Gerichts für ein Bestattungsunternehmen in Bad Zwischenahn, westlich von Oldenburg. Wer dort drei Urnen im Dezember 2016, im April und Mai 2017 anderweitig füllte, bleibt ungeklärt.

Herausgekommen waren die Fälle, weil nach der Entlassung des Mannes Aschekapseln in einem Schrank in seinem Arbeitszimmer, auf einem anderen Schreibtisch und in einer Leichenhalle gefunden worden waren.

LG Oldenburg, Urteil vom 15.03.2024 - 16 O 2015/23

Redaktion beck-aktuell, 25. Juli 2023 (dpa).