Urteil entspricht Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Mit dem Urteil folgte das Gericht am Donnerstag den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Angeklagt waren drei Ärzte, zwei leitende Pflegerinnen und ein leitender Pfleger sowie ein Ex-Geschäftsführer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst. Sie standen wegen Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen beziehungsweise Tötung durch Unterlassen seit Februar vor Gericht. Es seien zwar Fehler von den Angeklagten gemacht worden, sagte Bührmann. Högel sei eine auffällige Person gewesen, Kollegen und Vorgesetzte hätten ihm zunehmend misstraut. "Man hätte sich gewünscht, dass viel klarer diesem Misstrauen nachgegangen wäre", sagte Bührmann. Dennoch sei im Verfahren deutlich geworden, dass niemand in den Kliniken Högel bewusstes Töten zugetraut habe. "Das ist das Tragische des Unbegreifbaren", sagte der Richter. "Dieses Verfahren lässt uns alle traurig zurück."
Högel wegen 85-fachen Mordes verurteilt
Insgesamt ging es um acht Fälle: drei Morde in Oldenburg sowie drei Morde und zwei Mordversuche in Delmenhorst. Högel wurde 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Richter Bührmann, der damals auch dieses Verfahren geleitet hatte, betonte, es sei sicher, dass Högel noch viel mehr Morde begangen habe als die, für die er verurteilt worden sei. Högel hatte Patienten getötet, indem er ihnen nicht verordnete Medikamente spritzte. Die Verbrechen begannen im Jahr 2000 im Klinikum Oldenburg und endeten 2005 im Klinikum Delmenhorst.