Das LG Oldenburg hat zwei Rechtsanwälte aus dem Landkreis Oldenburg sowie deren gemeinsame Sozietät zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 59.075,64 Euro an eine ehemalige Mandantin verurteilt (Urteil vom 26.11.2024 – 16 O 3043/23). Der Rechtsstreit betrifft Vorwürfe der Falschberatung und wahrheitswidriger Angaben im Rahmen eines Regressprozesses.
Die Klägerin, Geschäftsführerin einer GmbH & Co. KG, hatte die Juristen ursprünglich mit der Beratung und Vertretung ihrer Gesellschaft in einem Regressprozess gegen einen anderen Anwalt beauftragt. Dieser Prozess sollte Schadensersatzansprüche der Gesellschaft wegen vermeintlicher Falschberatung bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durchsetzen. Im Verhandlungstermin versäumten es die neuen Anwälte jedoch, für die Gesellschaft einen Antrag zu stellen, sodass die Klage per Versäumnisurteil abgewiesen wurde.
Laut Urteil des LG Oldenburg habe einer der Anwälte der Klägerin und ihrem Ehemann aber stattdessen erzählt, die Gesellschaft habe einen rechtskräftigen Schadensersatzanspruch über 1,2 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen bekommen. Auf Grundlage dieser unzutreffenden Informationen habe die Klägerin gemeinsam mit ihrem Ehemann beschlossen, sich einen Lebenstraum in Gestalt eines freistehenden Hauses zu erfüllen und hierfür auch einen Grundstückskaufvertrag über 429.000 Euro abgeschlossen. Auch bei diesem Vertrag seien die Beklagten beratend tätig gewesen.
Fortgesetzte Irreführung
In der Folgezeit sollen die Anwälte ihre Mandantin mehrfach vertröstet und behauptet haben, der Betrag aus dem Regressprozess werde bald ausgezahlt. Darüber hinaus hätten sie einen weiteren Schadensersatzanspruch in Höhe von 500.000 Euro aus einem angeblich ebenfalls gewonnenen Verfahren gegen den vorherigen Rechtsanwalt der Gesellschaft vorgetäuscht.
Da die Klägerin den Kaufpreis für das Grundstück letztlich nicht bezahlen konnte, trat die Verkäuferseite vom Kaufvertrag zurück und machte Schadensersatzansprüche geltend. Die Kammer stellte einen Schaden für die Klägerin in Höhe von 59.075,64 Euro fest, den die Anwälte nun aufgrund ihrer Beratungsfehler und Täuschung ersetzen müssen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.