LG Of­fen­burg: Kli­nik muss wegen Ge­burts­feh­lers über eine halbe Mil­li­on Euro Schmer­zens­geld zah­len

Wegen schwe­rer Be­hand­lungs­feh­ler bei einer Früh­ge­burt müs­sen das Or­ten­au Kli­ni­kum in Of­fen­burg und ein Arzt mehr als eine halbe Mil­li­on Euro Schmer­zens­geld zah­len. Eine heute schwer­be­hin­der­te Acht­jäh­ri­ge be­kommt ins­ge­samt 550.000 Euro plus Zin­sen, sagte ein Spre­cher des Land­ge­richts Of­fen­burg nach einem Ur­teil am 01.09.2017. Bei der Früh­ge­burt des Kin­des im Jahr 2008 war es zu Kom­pli­ka­tio­nen ge­kom­men. Das Mäd­chen er­litt Hirn­blu­tun­gen, die unter an­de­rem Be­we­gungs­stö­run­gen, Blind­heit und Epi­lep­sie aus­lös­ten (Az.: 3 O 386/14).

Haf­tung schlie­ßt zu­künf­ti­ge Schä­den mit ein

Ob die Kli­nik gegen das Ur­teil vor­geht, war zu­nächst offen. Ihr Rechts­an­walt kün­dig­te an, es zu­nächst prü­fen zu wol­len. Ihm zu­fol­ge würde ein Ver­si­che­rer die Summe zah­len. Die Be­klag­ten – die Kli­nik und ein da­mals zu­stän­di­ger Arzt – hät­ten nicht be­wei­sen kön­nen, dass es ohne ihre Feh­ler auch zu Hirn­blu­tun­gen ge­kom­men wäre, be­fand das Ge­richt. Sie müs­sen auch für Zu­kunfts­schä­den des Mäd­chens haf­ten. Das Kind sitzt im Roll­stuhl und kann weder spre­chen noch sehen.

Höhe ma­te­ri­el­len Scha­den­er­sat­zes noch zu klä­ren

Auch ein ma­te­ri­el­ler Scha­den­er­satz steht dem Mäd­chen nach An­sicht des Ge­richts zu. Die ge­for­der­te Summe von 65.000 Euro müsse aber noch ge­klärt wer­den. Die Klage gegen eine wei­te­re Ärz­tin wurde aus Man­gel an Be­wei­sen ab­ge­wie­sen.

Kli­nik hatte zuvor Ver­gleich ab­ge­lehnt

Das Ge­richt hatte bei­den Sei­ten zuvor einen Ver­gleich vor­ge­schla­gen, wo­nach die Ge­schä­dig­te 615.000 Euro Schmer­zens­geld be­kom­men hätte. Einem Jus­tiz­spre­cher zu­fol­ge war in die­ser Summe be­reits der ma­te­ri­el­le Scha­den­er­satz ein­ge­rech­net. Die Kli­nik lehn­te das je­doch ab.

LG Offenburg, Urteil vom 01.09.2017 - 3 O 386/14

Redaktion beck-aktuell, 4. September 2017 (dpa).

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