Haftung schließt zukünftige Schäden mit ein
Ob die Klinik gegen das Urteil vorgeht, war zunächst offen. Ihr Rechtsanwalt kündigte an, es zunächst prüfen zu wollen. Ihm zufolge würde ein Versicherer die Summe zahlen. Die Beklagten – die Klinik und ein damals zuständiger Arzt – hätten nicht beweisen können, dass es ohne ihre Fehler auch zu Hirnblutungen gekommen wäre, befand das Gericht. Sie müssen auch für Zukunftsschäden des Mädchens haften. Das Kind sitzt im Rollstuhl und kann weder sprechen noch sehen.
Höhe materiellen Schadenersatzes noch zu klären
Auch ein materieller Schadenersatz steht dem Mädchen nach Ansicht des Gerichts zu. Die geforderte Summe von 65.000 Euro müsse aber noch geklärt werden. Die Klage gegen eine weitere Ärztin wurde aus Mangel an Beweisen abgewiesen.
Klinik hatte zuvor Vergleich abgelehnt
Das Gericht hatte beiden Seiten zuvor einen Vergleich vorgeschlagen, wonach die Geschädigte 615.000 Euro Schmerzensgeld bekommen hätte. Einem Justizsprecher zufolge war in dieser Summe bereits der materielle Schadenersatz eingerechnet. Die Klinik lehnte das jedoch ab.